RECHTE & PFLICHTEN


  • Heimbewohner haben jedenfalls ein Recht auf
  • höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre;
  • Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen;
  • Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation;
  • Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist;
  • Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens einmal jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern
  • Behandlung und Erledigung von Beschwerden;
  • freie Arztwahl;
  • Beiziehung einer hausexternen Beratung;
  • Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeit und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen;
  • Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z. B. Speisepläne);
  • Zugang zu einem Telefon;
  • persönliche Kleidung;
  • Möglichkeit einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung;
  • Zahlungsbelege für Sonderleistungen
  • glichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen;
  • Aushändigung des Heimstatuts.