- Heimbewohner haben jedenfalls ein Recht auf
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höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre;
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Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen;
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Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation;
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Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist;
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Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens einmal jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern
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Behandlung und Erledigung von Beschwerden;
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freie Arztwahl;
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Beiziehung einer hausexternen Beratung;
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Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeit und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen;
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Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z. B. Speisepläne);
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Zugang zu einem Telefon;
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persönliche Kleidung;
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Möglichkeit einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung;
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Zahlungsbelege für Sonderleistungen
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Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen;
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Aushändigung des Heimstatuts.