SONSTIGE BESTIMMUNGEN


  • Haustiere können nach Zustimmung des Heimträgers bis auf Widerruf mitgebracht werden, sofern Sie den Betrieb des Senioren- und Pflegeheimes nicht beeinträchtigen. Die Versorgungskosten werden einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Heimbewohner vorbehalten, ebenso die Versorgung des mitgebrachten Haustieres nach einem Todesfall des Heimbewohners.

  • Der Heimbewohner verpflichtet sich, in der Aufnahmevereinbarung eine Vertrauensperson bekannt zu geben, welcher schriftlich als Bürge und Zahler für sämtliche dem Heimträger zustehenden Zahlungen zu haften hat. Dieses Erfordernis entfällt, wenn ein Sozialhilfeträger die Kosten teilweise oder zur Gänze übernimmt oder sonstige andere geeignete Sicherheiten gegeben werden.
 
  • Die Heimbewohner verpflichten sich, nachstehende Besuchszeiten einzuhalten, sowie an potentielle Besucher weiterzugeben:Täglich von 08.00 – 20.00 Uhr
 
  • Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich getroffen werden. Das Schriftformerfordernis gilt für allfällige Abänderungen des jeweiligen Vertrages.